Unterkonstruktion:
Für die Unterkonstruktion dürfen Holzlatten verwendet
werden. Großflächige Unterkonstruktionen aus brennbaren
Baustoffen müssen einen Abstand von 2cm aufweisen.
Zur Vermeidung von Feuchteansammlungen sollte eine Hinterlüftung
(20mm) eingesetzt werden.
Die Unterkonstruktion kann rahmenartig anliegen oder mit Dübeln
befestigt sein.
Verkleidung:
Für Verkleidungen der Oberfläche von Schornsteinen
dürfen bis zu einem Abstand von 1m von der Mündung ohne
weiteren Nachweis nur nicht brennbare Baustoffe verwendet werden.
Auswahlbeispiele:
- Schieferplatten, Schieferschindeln,
- Faserzementplatten, Faserzementschindeln,
- Faserzementstülpköpfe,
- Kupfer,
- Edelstahl,
- verzinkter Stahl,
- Mauerwerk
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