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--- Ihr Schornsteinfegermeister informiert ---
Aufstellen von Kaminöfen
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Kaminöfen sind zur Zeit sehr modern und liegen voll im Trend.
Sie liefern behagliche Wärme und sorgen für Atmosphäre.
Holz als Brennstoff erweist sich zudem als besonders umweltfreundlich
denn als nachwachsende Biomasse verbrennt Holz CO2 neutral. Gerade
in der Übergangszeit im Frühjahr und im Herbst bietet
sich der Kaminofen als Wärmespender an.
Beziehen Sie den Schornsteinfegermeister rechtzeitig in die Vorbereitung
mit ein, er ist kompetent und berät Sie gern. |
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Was Sie bei der Planung beachten müssen:
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Download Checkliste
Kaminofen |
Zulassung der Feuerstätte
- die Feuerstätte muss für den Betrieb in Deutschland
zugelassen sein,
- CE-Zeichen
muss vorhanden sein, angebracht an der Feuerstätte
- ! Feuerstätten ohne CE-Zeichen dürfen in Deutschland nicht
mehr errichtet werden
Bauart der Feuerstätte
Grundsätzlich unterscheidet man Kaminöfen nach deren Bauart.
Bauart 1 (geschlossene Betriebsweise)
- Die Bauart 1 setzt voraus, dass die Feuerraumtür immer, mit
Ausnahme bei der Bedienung, geschlossen ist oder die Füllöffnung
nicht größer als 0,05 m2 lichten Querschnitt ist. Die Bedingung
der geschlossenen Betriebsweise wird durch selbstschließende Türen
erreicht, die nach Loslassen des Betreibers durch Federscharniere, durch
eine Zugfeder oder auch durch Herabfallen per Schwerkraft selbsttätig
schließen. Wesentlich ist, dass aufgrund der Konstruktion der
Schließvorgang erreicht wird, so dass das Sicherheitsrisiko durch
eine falsche Bedienung des Betreibers ausgeschaltet
Bauart 2 (offene und geschlossene Betriebsweise)
- Bei Feuerstätten der Bauart 2 handelt es sich um Feuerstätten,
deren Feuerung während des Betriebes geöffnet sein kann. Die
Feuerraumtür kann wahlweise offen bleiben oder geschlossen werden.
Zu dieser Gruppe zählen auch Kaminkassetten Kaminöfen der
Bauart 2 nach DIN 18896. Feuerstätten der Bauart 2 haben aufgrund
des hohen Luftüberschusses einen wesentlich höheren Bedarf
an Verbrennungsluft.
Brennstoff
- zu verwendenden Brennstoff beachten, (Herstellerangaben)
- nicht jede Feuerstätte ist für jede Art von Brennstoffen
geeignet
Dimensionierung der Feuerstätte
- benötigte Heizleistung ermitteln, (zu beheizende Fläche
bzw. Volumen),
- mit der Heizleistung bzw. dem Raumheizvermögen der Feuerstätte
vergleichen,
Überdimensionierung vermeiden,
- die max. Nennwärmeleistung für Kaminöfen nach DIN-EN
13240 beträgt 11kW
! Berücksichtigen Sie bei der Ermittlung des zu beheizenden
Raumvolumens nur den Aufstellraum der Feuerstätte. Der Gedanke angrenzende
Flure mitzubeheizen erweist sich als Trugschluss. Erst wenn im Aufstellraum
eine kaum zu ertragende Hitze vorherrscht fließt die Wärme
ab. Behaglichkeit und Wohlgefühl sind dann nicht mehr vorhanden.
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Aufstellort und Umgebung (Sicherheitsabstände) |
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Sicherheitsabstände: A
- Seiten- und Rückwände benötigen
zu brennbaren Materialien (Holzverkleidungen, Tapeten) einen Mindestabstand.
- Abstand lt. Herstellerangaben, in der Regel
20 cm,
- Liegen keine Herstellerangaben vor 40 cm
Sicherheitsabstände: B
- Abgasrohre benötigen zu brennbaren Materialien
(Holzverkleidungen, Tapeten) einen Mindestabstand von 40
cm
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Fußböden:
Brennbare Fußbodenmaterialien (Teppich, Holz oder Kunststoff)
müssen
A: mindestens 50 cm nach vorn und
B: 30 cm seitlich des Ofens
mit einem nicht brennbaren Belag (Fliesen, Glas, Schiefer oder
Stahlblech) geschützt sein.
Im Strahlungsbereich der Feuerraumöffnung müssen brennbare
Teile (z.B. Möbel, Türen) mindestens 80 cm entfernt sein.
Download Skizze |
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Schornstein mit Funktionsnachweis
- bei vorhandenem Schornstein den baulichen Zustand prüfen,
- Abmessungen des Schornsteins (Durchmesser, Höhe) ermitteln,
- Querschnittsberechnung nach DIN EN 13384 durchführen und aushändigen
lassen,
- notwendige Bauunterlagen für Genehmigungsverfahren zusammenstellen,
- auf zugängige Reinigungsöffnungen achten,
- Schornsteinfegermeister informieren,
! Lassen Sie unbedingt eine Querschnittsberechnung nach DIN EN 13384
durchführen. Nur so ist der Nachweis der einwandfreien Funktion gewährleistet.
Ohne Funktionsnachweis kann bei Funktionsstörungen der Feuerungsanlage
der Betrieb untersagt werden. Nur so wahren Sie Ihren Regressanspruch
Verbrennungsluft
- befinden sich luftabsaugende Anlagen (Dunstabzughaube, Wäschetrockner)
im Gebäude
(besondere Anforderungen beachten)
- handelt es sich um ein absolut dichtes Gebäude (blow-door)
die Verbrennungsluftversorgung bei Kaminöfen
der Bauart 1 gilt als nachgewiesen wenn:
- zu öffnendes Fenster oder Tür ins Freie und Rauminhalt
von 4m³/kW Nennwärmeleistung, oder
- Öffnung ins Freie von mind. 150 cm², oder
Leitungen ins Freie mit äquivalenten Querschnitten
! zu wenig Verbrennungsluft führt zu Funktionsstörungen
der Feuerungsanlage und kann zu gefährlichem Abgasaustritt in den
Aufstellraum führen. CO-Vergiftungsgefahr!!
Schornsteinanschluss |
- Schornsteinanschlüsse nur mittels Kernbohrung herstellen,
- fachgerechtes Vermauern des Anschlusses,
- Anschluss an den Schornstein mittels Doppelwandmuffe
! Der Anschluss der Abgasrohres an den Schornstein ohne
Doppelwandmuffe führt zu Undichtigkeiten. Bei den Kehrarbeiten
kann es zu Staubschäden kommen.
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